Ab dem 01.01.2023 gilt die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgebende.
Gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer erhalten vom Arzt nur noch die Bescheinigung für sich selbst. Die „elektronische“ AU-Bescheinigung wird direkt an die Krankenkasse übermittelt.
Der eAU-Service von Planzeit® kann die Krankmeldungen Ihrer Mitarbeitenden direkt von der Krankenkasse abrufen.
Ihre sichere eAU.jetzt Lösung. Unsere Software ist systemgeprüft und der Austausch der Daten läuft sicher und DSGVO konform über die Kommunikationsserver der Krankenkassen.
Versicherter
Meldet sich beim Arzt oder per App/Webservice krank.
Doktor
Die eAU wird verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet.
Krankenkasse
Die Krankenkasse erhält die Anfrage und stellt eAU bereit.
Die Einführung der eAU soll Bürokratie in Unternehmen abbauen und das Verfahren der Übermittlung von Krankmeldungen modernisieren. Für Arbeitgeber und Krankenkassen ist die elektronische Übermittlung effizient und ressourcenschonend.
eau.jetzt leistet einen Beitrag zur Vereinfachung der Krankmeldung von Mitarbeitenden und spart so Unternehmen und insbesondere Personalabteilungen Kosten, Zeit und Nerven.
Hier finden Sie unsere FAQ mit einigen wichtigen Details
zur elektronischen Krankmeldungssoftware eau.jetzt.
Der Arbeitnehmer hat, wenn er durch den Arzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, drei AU-Bescheinigungen (umgangssprachlich auch „gelber Schein“ genannt) erhalten. Ein exemplar ist für den Arbeitnehmer selbst, eines für die Krankenkasse und eines für den Arbeitgeber.
Ab dem 01.01.2023 erhält der Arbeitnehmer nur noch eine Bescheinigung für sich selbst. Die anderen beiden Bescheinigungen werden dann durch den Arzt über ein festgelegtes Verfahren digital an die Krankenkassen übermittelt.
Der Arbeitgeber muss nun den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiter, die für Lohn- und Gehalt sowie für die eigenen Unterlagen relevant sind, von den Krankenkassen abrufen. Dazu muss der Arbeitgeber ein systemgeprüftes Zeiterfassungs- und Abrechnungsprogramm nutzen.
Die einzige, aber eher umständliche Alternative wäre die Nutzung der Ausfüllhilfe sv.net.
Der Arbeitnehmer ist natürlich auch weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer zu informieren. Auch die Information, dass der Arbeitnehmer die Krankenkasse gewechselt hat, sollte ebenso schnellstmöglich an den Arbeitgeber weitergereicht werden, denn diese muss beim Abruf der eAU mit angegeben werden.
Vorteile
Nachteile
Der Arbeitgeber kann nun nicht mehr den „gelben Schein“ an den Steuerberater weitergeben, sondern muss zunächst die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach dessen Meldung vormerken. Anschließend – mit mindestens vier Tagen Abstand – kann die eAU von den Krankenkassen abgerufen werden.
Es ist außerdem wichtig, dass der Arbeitnehmer auch den Wechsel der Krankenkasse unverzüglich meldet, sodass ein Abruf der eAU bei der richtigen Krankenkasse verarbeitet wird.
In der planzeit eAU, der planzeit App und der planzeit Zeiterfassung sind diese Prozesse bereits integriert – von der (unbestätigten) Krankmeldung über den automatischen Abruf der eAU und Weitergabe an Lohn- und Gehalt.
Wir bieten je nach Anwendung unterschiedliche Preismodelle – gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
Um die Prozesse reibungslos zu nutzen, empfehlen wir den Einsatz der planzeit Zeiterfassung. Diese kann sowohl unter Windows als OnPremise bei Ihnen, als auch als Webanwendung in der Cloud genutzt werden.
Auch der planzeit eAU-Service ist in der Cloud Zuhause und als Webanwendung verfügbar.
Die planzeit App ist für Android und iOS kostenfrei verfügbar, sodass Ihre Mitarbeiter diese problemlos nutzen können.
Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren hat der Gesetzgeber den Abruf für Arbeitgeber nicht gerade einfach gestaltet und es gibt einige Dinge zu beachten. Daher freuen wir uns darüber, Ihnen den Abruf einmal im Detail zu erklären und gemeinsam den automatischen Abruf einzurichten, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Auch für die Arbeitnehmer bieten wir entsprechende Schulungsunterlagen an.
Abgerufen werden können nur eAU-Daten, bei der der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit krankenversichert und in Ihrem Betrieb angestellt gewesen ist.
Für den Abruf der eAU muss die Annahmestelle der Krankenkasse bekannt sein. Natürlich müssen Sie dies nicht wissen, wenn Sie den planzeit eAU-Service nutzen; lediglich den Namen oder die Betriebsnummer der Krankenkasse zu dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss bekannt sein.
Neben der Weitergabe der relevanten Daten an unsere Zeiterfassungssysteme und dem manuellen Export per CSV bieten wir vorerst keine direkte Weitergabe an bspw. Lohn- und Gehaltsprogramme. Der CSV-Export kann aber sehr gut für die Weitergabe an bspw. den Steuerberater oder das Lohnbüro genutzt werden.
Da die relevanten eAU-Daten auch an die planzeit Zeiterfassungssysteme übermittelt werden, kann die hier vorhandene Lohn- und Gehaltsschnittstelle genutzt werden – wie bisher auch. Diese hat den Vorteil, dass bspw. die passende Lohnart direkt mit übergeben wird.
Sie benötigen eine Schnittstelle zu einem anderen System oder die Daten müssen in einem anderen (Datei-) Format ausgeben werden? Gerne freuen wir uns über eine Anfrage!
Nein, die planzeit App wird nicht benötigt. Wir empfehlen die Nutzung aber sehr, denn Sie bietet einige Vorteile:
Gerne erstellen wir Ihnen einen Demo-Zugang, um die Funktionalitäten auszuprobieren – wir freuen uns über Ihre Anfrage!
In der im Jahr 2021 gestarteten Pilotphase bis jetzt – konnten keine größeren Störfälle festgestellt werden. Zwischen den Melden der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt und Bereitstellen der Daten durch die Krankenkasse vergehen in der Regel mindestens vier Tage, sodass längere Störfälle bereits abgedeckt sind.
Außerdem können alle eAU-Daten rückwirkend zum 01.01.2022 von den Krankenkassen abgerufen werden; ein Abruf zu einem späteren Zeitpunkt ist immer problemlos möglich.
Wir selbst haben unsere Systeme redundant ausgelegt (mind. 99,9% Verfügbarkeit im Monatsmittel).
Der Abruf für Aushilfen und Minijobber ist möglich.
planzeit® GmbH
Nordstraße 42
59269 Beckum
Hotline Vertrieb:
+49 (2521) 29903 – 20
Hotline Support:
+49 (2521) 29903 – 30
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Informieren Sie sich noch heute, wie Sie unsere moderne Lösung zur elektronischen AU (Arbeitsunfähigkeit) einsetzen können und so Ihre Prozesse vereinfachen können.